06/24 Information der Institutionen und Behörden: BMG/BfArM: Versorgungsmangel für Arzneimittel mit der Wirkstoffkombination Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil festgestellt - Update

Ergänzung der AMK vom 7. Mai 2024: In einer Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 16. April 2024 stellt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fest, dass der in der Bekanntmachung vom 25. Januar 2024 festgestellte Versorgungsmangel für Arzneimittel mit der Wirkstoffkombination Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil in Deutschland nicht mehr länger vorliegt (2).

AMK / Derzeit besteht nach Mitteilung des BfArM in Deutschland ein Versorgungsmangel mit Arzneimitteln der Wirkstoffkombination Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil (1).

Die Wirkstoffkombination aus Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil wird als Kombinationstherapie mit anderen antiretroviralen Arzneimitteln zur Behandlung von HIV-1-Infektionen angewendet. Ferner ist Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil zur Prä-Expositions-Prophylaxe (PrEP) zur Reduktion des Risikos einer sexuell erworbenen HIV-1-Infektion bei Erwachsenen und Jugendlichen mit hohem Risiko angezeigt. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung.

Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können nun die zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten. Apotheken sollten sich daher bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden. Das BMG wird bekannt machen, sobald der Versorgungsmangel nicht mehr vorliegt.

Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Lieferengpässen für Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
1) BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 25. Januar 2024 (BAnz AT 01.02.2024 B8). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 1. Februar 2024)

2) BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 16. April 2024 (BAnz AT 06.05.2024 B6). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 7. Mai 2024)


[Pharm. Ztg. 2024 (169) 6:81] 

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